Vortrag eines Strafverteidigers (Udo Vetter) beim CCC in Sachen: Hausdurchsuchung
Wegen einiger Verwirrung in einem anderen Forum (Beugehaft) sei nochmal betont:
es ist das Recht des Betroffenen, keine Aussagen zu machen, auch nicht, wenn er direkt gefragt wird: Niemand muss sich selbst belasten, d.h. auch speziell, es muessen keine Passwoerter etc. verraten werden.
Das gilt auch fuer die Zeugen (wenn z.B. Nachbarn als Zeugen der Durchsuchung herangezogen werden): auch die muessen keine Aussagen machen!
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Sie haben das Recht zu schweigen
- Dianu
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Liebe Gruesse
Dianu
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